Das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt, was wir schon lange wollen: Die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten ist rechtmäßig. Ich frage mich sowieso, warum einige Abgeordnete wie z.B. der Frankfurter Bundestagsabgeordnete der FDP, immer wieder auf das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler pocht, das diese ihren gewählten MandatsträgerInnen entgegenbringen sollen. (more…)
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